Ordnung
Die Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Kreisverband Nürnberg-Roth-Schwabach e.V. bis einschließlich 26 Jahre und die von ihnen, unabhängig vom Alter, gewählten Vertreter und benannten Mitarbeiter bilden die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Kreisverband Nürnberg-Roth-Schwabach e.V. (DLRG Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach).
Die DLRG-Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach arbeitet selbstständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
Organe der DLRG-Jugend auf Kreisverbandsebene sind der Kreisverbandsjugendtag sowie der Vorstand der DLRG-Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach. Diese beiden Organe tagen grundsätzlich verbandsöffentlich.
Der Kreisverbandsjugendtag stellt das höchste Organ der DLRG-Jugend im Kreisverband dar. Er findet jährlich statt und dient dazu grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Unter anderem wird im Rahmen des Kreisverbandsjugendtags der Vorstand der DLRG-Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach gewählt (im Regelfall alle drei Jahre).
Der Vorstand der DLRG-Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach ist für die Abwicklung der laufenden Aufgaben der DLRG-Jugend nach der Jugendordnung und den Beschlüssen des Kreisverbandsjugendtages verantwortlich. Er wahrt ferner die Interessen der DLRG-Jugend KV Nürnberg-Roth-Schwabach zwischen den Sitzungen des Kreisverbandsjugendtages.
Für nähere Infos zur Jugendordnung empfiehlt sich ein Blick in die Satzung unseres Kreisverbands ab Seite 18.